Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein, Kleiner Parteitag, 12.09.2010, Lübeck
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TOP 4 eFehmarnbeltquerung
Antragsteller/innen:KV Ostholstein
Gegenstand:
Anmerkungen:

Feste Fehmarnbeltquernung

Der Kleine Parteitag möge beschließen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Bundesregierung auf, von der im Artikel 22 Absatz 2 des Staatsvertrages über die Feste Fehmarnbeltquerung zwischen Deutschland und Dänemark verankerten Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen und das Projekt schnellstmöglich zu beenden.

Begründung:

Die Finanzierung des Ausbaus der deutschen Schienen-Hinterlandanbindung zwischen Puttgarden und Lübeck ist völlig ungeklärt.

Für den Ausbau der Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Querung für die Schiene sind keine Bundesfinanzmittel vorhanden. In einem Brief an den Vorsitzenden des Verkehrsauschusses, den grünen Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann, hat der Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer am 3. August 2010 die desolate Finanzsituation für den Schienenwegeausbau offenbart. Gemäß den abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen sind für die Hinterlandanbindung nur Planungsmittel eingestellt. Für den Ausbau der Schienentrasse ist bis 2020 kein einziger Euro vorgesehen.

Laut Staatsvertrag soll die funktionsfähige Brücke im Jahr 2018 fertig sein, die Elektrifizierung der Bahnstrecke bis Puttgarden soll bis zur Eröffnung der Brücke (2018), der zweispurige Ausbau spätestens sieben Jahre späte fertig gestellt sein.

Der Bundesrechnungshof ging bereits 2009 von Projektkosten in Höhe von mindestens 1,7 Mrd. Euro aus.

Damit greift die Ausstiegsklausel aus dem Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark. Im Artikel 5 ist festgelegt worden: "…sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projektes sich deutlich anders entwickeln als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs neue erörtern. Dies gilt unter anderem für wesentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit den Hinterlandanbindungen."

Das ist nun unbestreitbar der Fall.

Die Bundesregierung muss jetzt die Ausstiegsklausel des Artikels 22 Absatz 2 ziehen, die besagt: "Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Vertragsstaaten alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um das Projekt gemäß den Annahmen zu verwirklichen. Sollten die Voraussetzungen für das Projekt oder Teile des Projekts sich deutlich anders entwickeln als angenommen und anders, als es zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bekannt ist, werden die Vertragsstaaten die Lage aufs Neue erörtern. Dies gilt unter anderem für wesentliche Kostensteigerungen im Zusammenhang mit dem Projekt."

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AntragstellerInnen:

  • KV Ostholstein(Beschluss der KMV 01.09.2010)

 

 

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