Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein, Kleiner Parteitag, 12.09.2010, Lübeck
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TOP 4 aWahlrecht
Antragsteller/innen:Thorsten Fürter (KV Lübeck) u.a.
Gegenstand:
Anmerkungen:

Mehr Gerechtigkeit im Wahlrecht

Der Kleine Parteitag möge beschließen:

Wir Grüne haben das aktuelle Wahlrecht einer umfassenden Prüfung durch das Landesverfassungsgericht unterzogen. Zusammen mit dem SSW hat die Landtagsfraktion die Verfassungsmäßigkeit in einem Normenkontrollverfahren angegriffen.

Mit den Auswirkungen des Wahlgesetzes auf die Sitzverteilung waren viele Menschen in Schleswig-Holstein nicht einverstanden. Die meisten von ihnen haben für ihren Protest unseren Musterwiderspruch, den wir im Internet bereit gestellt hatten, genutzt. Denen, die dann gegen die Sitzverteilung klagen wollten, haben wir als Landesverband finanziell unter die Arme gegriffen, indem die Partei für eine hervorragende anwaltliche Vertretung gesorgt hat.

Dieser gemeinsame Kampf für Gerechtigkeit in der Demokratie in Schleswig-Holstein hatte zwei Hauptgründe:

1.) Auf CDU und FDP entfielen 27.495 Zweitstimmen weniger als auf die Oppositionsparteien aus SPD, GRÜNEN, LINKEN und SSW. Das macht etwa so viele Wählerstimmen, wie Rendsburg Einwohner hat. Trotzdem ist das Wahlrecht so ausgelegt worden, dass CDU und FDP im Landtag über eine Einstimmenmehrheit verfügten. Eine Regierung ohne Mehrheit an der Wahlurne: Ein in der Demokratie schwerwiegender und unerträglicher Vorgang.

2.) Die Verfassung will, dass 69 Abgeordnete im Landtag sitzen. Für ein vergleichsweise kleines Bundesland mit einem Vollzeitparlament ist das angemessen und ausreichend. Tatsächlich führte das Wahlrecht dazu, dass mit 95 Abgeordneten die Zahl von 69 Abgeordneten dramatisch verfehlt wurde. Ein Wahlrecht, dass in dieser Weise den Geist der Verfassung verletzt, konnte und kann keinen Bestand haben.

Unsere Leitlinien für eine Änderung des Wahlrechts sind:

Wirksame Maßnahmen gegen die Aufblähung künftiger Landtage: Reduzierung der Wahlkreise

Der Hauptgrund für die Verfehlung der Sollzahl von 69 Abgeordneten ist die Anzahl der aktuell bestehenden Wahlkreise. In Zeiten, in denen die sog. "Volksparteien" sich glücklich schätzen, wenn sie 30 Prozent der Stimmen gewinnen, ist bei 40 Wahlkreisen die Entstehung von Ausgleichs- und Überhangmandaten vorprogrammiert. Deswegen fordern wir eine Reduzierung der Wahlkreise auf nur noch 30.

Abschaffung des Ein-Stimmen-Wahlrechts für Landtagswahlen hat sich bewährt

Der Übergang vom Ein-Stimmen-Wahlrecht zum Zwei-Stimmen-Wahlrecht in Schleswig-Holstein zur Landtagswahl 2000 war richtig. Zahlreiche Beispiele auf kommunaler Ebene in Schleswig-Holstein zeigen, dass ein Einstimmenwahlrecht kein wirksames Mittel gegen die Entstehung von Überhangmandaten ist. Die Möglichkeit der Wahl zwischen einer Wahlkreiskandidatin bzw. eines Wahlkreiskandidaten mit der Erststimme und der Wahl einer Landesliste mit der Zweistimme, ist ein Verfahren, dass die BürgerInnen von den Bundestagswahlen kennen. Sie gibt eine zusätzliche Auswahlmöglichkeit, die entfallen würde, wenn mit einer Stimme zugleich der / die örtliche KandidatIn und die Liste zur Wahl stehen würden. Das wäre ein Rückschritt für die Demokratie.

Zählverfahren nach Saint-Laguë

Fast alle Bundesländer haben sich mittlerweile dazu entschlossen ein gerechtes Zählverfahren zu wählen in dem Verzerrungen zu Gunsten größerer Parteien vermieden werden. Das Prinzip der Gleichwertigkeit aller Stimmen kann gewährleistet werden. Deshalb wollen wir das aktuelle Auszählungsverfahren nach d'Hondt durch das Zählverfahren nach Saint-Laguë ersetzen.

Wahlalter 16

Die Absenkung des Wahlalters bei den Kommunalwahlen war ein wichtiger Schritt um mehr Gerechtigkeit in die Demokratie zu bringen.

Bisher hat nur Bremen den Schritt gemacht, den BürgerInnen ab 16 ein Mitspracherecht auf Landesebene zu geben. Da gerade die Bildungspolitik das Herzstück der Landespolitik ist, ist es nicht hinzunehmen, dass ausgerechnet diejenigen, die in erster Linie davon betroffen sind, ihre Stimme nicht einbringen können. Deshalb wollen wir das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken.

Wahlrecht als Element zur Förderung der Integration

Wir fordern entsprechend den Regelungen der Kommunal- und Europawahl auch volle demokratische Mitwirkungsrechte für alle BürgerInnen der EU, inklusive eines Wahlrechts auf Landesebene. Wir kämpfen dafür, dieses Wahlrecht im Grundgesetz zu verankern.

Demokratie muss aber auch für Nicht-EU-BürgerInnen ermöglicht werden. Wir schlagen vor, im Zuge der Änderung des Grundgesetzes, auch die Einführung des aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für AusländerInnen aus Drittstaaten zu ermöglichen, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Damit soll das demokratische Prinzip gestärkt und die Integration gefördert werden. Zahlreiche andere europäische Staaten wie Schweden, die Niederlande, Belgien, Spanien und das Großbritannien haben bereits ein lokales bzw. regionales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige eingeführt.

Einflussmöglichkeiten der BürgerInnen stärken

Schleswig-Holstein ist bei den direkten Einflussmöglichkeiten der BürgerInnen auf Wahllisten Schlusslicht. Bei Kommunalwahlen kennen viele Bundesländer inzwischen verschiedene Modelle des Kumulierens und Panaschierens und auch wir GRÜNE in Schleswig-Holstein haben uns für eine dementsprechende Änderung des Kommunalwahlrechtes ausgesprochen. Wir brauchen parteiintern eine ehrliche Bestandsaufnahme der bereits praktizierten unterschiedlichen Modelle. Am Ende dieses Diskussionsprozesses soll ein konkreter Vorschlag für eine Änderung des Wahlverfahrens für Kommunalwahlen stehen. In einem zweiten Schritt soll geprüft werden, ob und wie auch auf Landesebene die Einflussmöglichkeiten für die BürgerInnen gestärkt werden können.

 

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AntragstellerInnen:

  • Thorsten Fürter (KV Lübeck)
  • Eka von Kalben (KV Pinneberg)
  • Marlene Löhr (KV Flensburg)
  • Robert Habeck (KV Schleswig-Flensburg)
  • Monika Heinold (KV Kiel)
  • Luise Amtsberg (KV Kiel)
  • Anke Erdmann (KV Kiel)
  • Markus Stiegler (KV Kiel)
  • Marret Bohn (KV Rendsburg-Eckernförde)
  • Katja Günther (KV Kiel)
  • Kirsten Petersohn (KV Lübeck)
  • Spyridon Aslanidis (KV Lübeck)
  • Volker Koß (KV Lübeck)
  • Thomas Lange (KV Kiel)
  • André Kleyer (KV Lübeck)

 

 

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