Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein, Landesparteitag 08.-09.05.2010, Husum
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S 1.2Satzung
Antragsteller/innen:Ansgar Böhm (KV Flensburg)
Gegenstand:Satzungsänderung
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu Antrag S 1 zur Änderung der Landessatzung

Der bisherige § 10 (7) der Landessatzung wird zu § 17 der Landessatzung (die Nummerierung in der Satzung ändert sich entsprechend), er erhält an dieser Stelle die folgende Formulierung

§ 17

  1. Mitglieder des Landtags Schleswig-Holstein oder MinisterInnen des Landes, die Mitglied der Partei Bündnis '90/Die Grünen Schleswig-Holstein sind, dürfen nicht Mitglied von Aufsichtsräten, Vorständen, oder Beiräten sein, oder bezahlte BeraterInnentätigkeiten ausüben. Ausnahmen sind möglich, wenn für diese Tätigkeiten keine Bezahlung oder Entschädigung erfolgt oder diese von der/von dem MandatsinhaberIn bzw. MinisterIn an gemeinnützige Verbände gespendet wird.

Begründung:

mündlich

 

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