Bündnis 90/ Die Grünen Schleswig-Holstein, Landesparteitag 08.-09.05.2010, Husum
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D 3Innenpolitik
Antragsteller/innen:Dr. Andreas Tietze (KV Nordfriesland) u.a.
Gegenstand:Sonntagsarbeit
Anmerkungen:

Sonntagsarbeit muss Ausnahme bleiben

Wir fordern die Landtagsfraktion auf, einen eigenen Antrag zur Änderung der Bäderordnung in den schleswig-holsteinischen Landtag einzubringen.

Ziel dieses Antrages ist es einerseits eine zivilgesellschaftliche Diskussion darüber zu initiieren was uns die Sonntagsruhe wert ist und andererseits muss das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Sonntagsruhe wieder hergestellt werden.

Eine neue Bäderverordnung für Schleswig-Holstein muss daher:

  • die absolute Zahl der Sonntagsöffnungen in den klassischen Bäder- und Kurorten reduzieren. Dazu ist die 2006 vorgenommene Erweiterung der Saison für den Zeitraum vom 15.12.-31.10. auf die alte Regelung vom 15.3. – 31.10. zurückzuführen. Zwischen dem Jahreswechsel ist eine Sonderöffnungszeit vom 29.12.-2.1. einzuführen.
  • die absolute Zahl der vorgesehen Orte ist auf die alten "klassischen Bäder- und Kurorte" zu begrenzen. Die in die neue Bäderverordnung (BäderVO) eingeführte Erweiterung auf "sonstige Gemeinden und Gemeindeteile" ist zurückzunehmen. Es ist zu prüfen, ob einige wenige Orte, die als sonstige Gemeinden in der neuen Bäderverordnung genannt werden als Kur- und Erholungsorte anerkannt werden können.
  • bei den Verkaufsstellen auf die tatsächlichen Produkte des "alltäglichen Lebens" abheben, dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Bäckereiprodukte, Pflanzen und Zeitschriften.

Nach unserer Auffassung ist der freie Sonntag ist eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglichkeit einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei.

Gesetzliche Regelungen müssen diesen Ansprüchen genüge leisten. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN geht es darum im Ladenschutzgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine maßvolle Balance zwischen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebedürfnissen des Einzelnen zu finden.

Begründung:

Mit dem kürzlichen Urteil des OVG Greifswald zur Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern hat neben dem Bundesverfassungsgericht ein weiteres Deutsches Gericht ein deutliches Signal gegen die Aufweichung des Sonntagsschutzes in unserer Verfassung gesetzt. Die Kirchen haben auch in Schleswig-Holstein gerichtliche Schritte zur Aufhebung der Bäderverordnung eingeleitet und einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim OVG in Schleswig eingereicht.

Die Nordelbische Kirche hat sich jedoch bereit erklärt das Verfahren ruhen zu lassen und Gespräche mit der Landesregierung über einen Kompromiß zu führen.

BÜNDNIS 90 / DIE Grünen unterstützen diesen Weg und fordern eine ausgewogene Bäderordnung auf den Weg zu bringen, die auch einen ausreichenden Sonntagsschutz regelt.

Die schleswig-holsteinische Bäderverordnung ist eine Kann-Bestimmung und hat bisher darauf gesetzt, dass die Unternehmen durch freiwillige Selbstkontrolle Spielräume nutzen konnten. Diesen Ansatz halten wir im Prinzip für richtig und haben ihn in unserer rot-grünen Regierungszeit auch unterstützt.

In der großen Koalition hatte Wirtschaftsminister Austermann 2006  eine  neue Regelung mit einer so genannten "Allgemeinverfügung" in Kraft gesetzt. Diese neue Reglung beinhaltete die Erweiterung der Saison (absolute Zahl der Sonntage), die Hinzufügung weiterer Orte (mehr Gemeinden) und die Ausweitung der Verkaufsstellen (andere Branchen). Kirchen und Gewerkschaften kritisierten die neue Regelung massiv, Unternehmerverbände begrüßten sie.

Nach nun mehr vierjähriger Dauer dieser Regelung stellen wir fest, dass das sogenannte Regel-Ausnahme Verhältnis nicht mehr gewahrt ist. Allein 2009 durften die Geschäfte in den betroffenen Orten an 45 Sonntagen und diversen Feiertagen öffnen. Aber nicht nur die Länge der Öffnungszeiten, auch das breite zugelassene Warenangebot ist zu kritisieren.

Es ist etwas aus den Fugen geraten, die Ökonomisierung unseres Alltags nimmt immer mehr zu. Das Konsumverhalten der Gesellschaft kennt kaum noch Grenzen, alles muss und soll uns zu jeder Tag- und Nachtzeit verfügbar sein.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. Es gibt aber auch Hoffnung, in unserer Gesellschaft wächst eine Zielgruppe von Konsumenten heran für die weniger, mehr ist und die zunehmend auf die Qualität der Produkte und nachhaltigen Lebensstil setzt.

Selbstverständlich erkennen auch wir, dass wir in einer Dienstleistungsgesellschaft den Dienstleistungssektor mit großer Aufmerksamkeit beachten müssen, gerade dort entstehen neue Arbeitsplätze und in unserem Ansatz eines Green New Deal sehen wir gerade in diesem Sektor der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft hohe Wertschöpfungsketten für unser Bundesland.

Wir sind zuversichtlich, dass mit unseren Kompromißvorschlägen sowohl der Sonntagsschutz als auch das wirtschaftliche Interesse unserer Kur- und Bädergemeinden angemessen berücksichtigt werden.

Wir wünschen uns, dass die Debatte um einen ausgewogenen Sonntagsschutz politisch entschieden wird und durch unseren Ansatz die Kirchen bewogen werden, ihre Klage gegen die schleswig-holsteinische Bäderreglung zurücknehmen.

Die Sonntagsarbeit muss nach unserer Überzeugung die Ausnahme bleiben.

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