Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, Landesparteitag 08.-09.05.2010, Husum
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D 1Innenpolitik
Antragsteller/innen:Landesvorstand Grüne Jugend
Gegenstand:Innenpolitik
Anmerkungen:

Offizielle Anerkennung von Demobeobachtung bei Naziaufmärschen

Nachdem die junggrüne und grüne Forderung nach Kennzeichnungspflicht der Polizei auf parlamentarischem Wege durch die Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen und die Landtagsfraktion DIE LINKE artikuliert wurde, muss der nächste Schritt nun eine offizielle Anerkennung der Demobeobachtung auf Naziaufmärschen sein.

Bisher organisiert die unabhängige Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union die Demobeobachtung privat und ehrenamtlich. Bündnis 90/ die GRÜNEN Schleswig-Holstein befürwortet diese zivile Maßnahme.

Doch wir brauchen eine Demobeobachtung die unabhängig von Zugeständnissen der Polizei agieren kann. Aktuell wird die Bewegungsfreiheit der Demobeobachter_Innen nicht gewährleistet. Diese Einschränkung führt dazu, dass die Beobachtung hinter ihren Möglichkeiten zurücksteht. Aus unserer Sicht ist die einzige Möglichkeit, Demobeobach-tungen auf Nazimärschen künftig effektiv gewährleisten zu können, sie zu institutionalisieren und durch offizielle Anerkennung zu schützen. Deshalb fordern wir von dem schleswig-holsteinischen Innenministerium die offizielle Anerkennung künftiger ziviler Demobeobachtungen und die volle Gewährleistung ihrer Durchführung.

Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Demobeobachter durch Polizeibeamt_innen verwässert die Funktion der Beobachtung und verhindert eine vollständige Ausführung der Beobachtung. Sie amputiert sie!

Wir fordern deshalb, dass unabhängige Bürgerrechtsorganisationen sich als Demobe-obachterinnen etablieren können und in der Organisation von Demobeobachtungen direkt und indirekt vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unterstützt werden.

Diese Unterstützung sollte folgendermaßen aussehen:

Wir fordern, dass die Demobeobachtung sowie der Abschlussbericht anerkannt werden.
Im Vorfeld der Demonstrationen soll ein direkter Austausch zwischen Innenministerium, Polizei und Demobeobachtern erfolgen. Der Polizei wird eine Liste mit Namen der Beobachter_Innen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug gewährleistet die Polizei den Beobachter_innen freien Zugang zum Demogeschehen. Dies geschieht unabhängig von einem Abgeordnetenstatus.

Das Innenministerium stellt eine Kontaktperson zur Verfügung, die im Vorfeld und während der Durchführung der Beobachtung mit den Beobachtenden und der Bürgerrechtsorganisation in Kontakt steht und ggf. zwischen Polizei und Demobeobachtung vermittelt. Diese könnte zum Beispiel aus Reihen der Konfliktmanager_innen kommen.

Auf der Demonstration in Lübeck hat die Polizei in Schleswig-Holstein  Konfliktmanager_innen eingesetzt. Diese haben zu einer verbesserten Kommunikation zwischen Polizei und Demonstrant_innen geführt, weshalb wir ihren künftigen Einsatz befürworten.
Nach Abschluss der Demobeobachtung sollte ein nachbereitendes Gespräch zwischen Polizei und Demobeobachter_innen stehen.

Wir erhoffen uns von der offiziellen Anerkennung und der Institutionalisierung der unabhängigen Demobeobachtung eine verbesserte Durchführung der Beobachtung, eine verbesserte Transparenz und Kommunikation zwischen Demobeobachtung und Polizei, sowie den Abbau von Misstrauen.

Wir fordern die offizielle Anerkennung der Demobeobachtung auf Nazimärschen als präventive Deeskalationsmaßnahme und einen Ausdruck wehrhafter Demokratie.

Da unsere Rechtsstaatlichkeit das Demonstrationsrecht einfordert, können Naziaufmärsche – in der Art wie wir sie in Lübeck seit Jahren erleben – nicht verboten werden. Deshalb muss unsere Demokratie andere Maßnahmen finden, um dem rechtsextremen Gedankengut entgegen-zuwirken. Wir glauben, dass eine offiziell anerkannte Demobeobachtung eine von vielen effektiven Maßnahmen darstellen kann. Im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Möglichkeiten müssen Polizei, Politik und Zivilgesellschaft einen kooperativen Weg "gegen Rechts" finden und gemeinsam einschlagen.

Begründung:

Während des vergangenen Naziaufmarsches in Lübeck am 27. März 2010 zeichnete sich eine durchaus positive Entwicklung ab. Trotz einiger Zwischenfälle zum Ende der Demo sind Polizei,

Gegendemonstrant_Innen bzw. Blockade-Aktivist_Innen verhältnismäßig respektvoll miteinander umgegangen und haben die unterschiedlichen Funktionen des Gegenübers gleichermaßen akzeptiert.

Unter dem Deckmantel eines Trauermarsches wollte die neofaschistische Szene ihrem Fremdenhass ein öffentliches Forum bieten und ihre Parolen zu Fuß durch Lübeck tragen.

So genannter ziviler Ungehorsam in Form von strategischen Blockaden hat die Neonazis erfolgreich davon abgehalten ihren Marsch vom Lübecker Bahnhof durch die Innenstadt fortzusetzen. Die Polizei hat in den entscheidenden Momenten nicht geräumt und den zivilgesellschaftlichen Protest gewähren lassen.

Auf unserer Landesmitgliederversammlung, im Anschluss an die Blockaden, haben wir mit grünen Demobeobachter_Innen den Naziaufmarsch, den friedlichen zivilen Widerstand, die Reaktionen der Polizei und die Demobeobachtung reflektiert. Unser Fazit ist, dass wir uns in einer positiven Entwicklung befinden: zwar hat die Polizei den so genannten "Trauermarsch" der Neonazis gewährleistet, gleichzeitig aber auch die zivilen Gegenmaßnahmen respektiert und in den entscheidenden Momenten die Sitzblockaden nicht geräumt, sondern den Naziaufmarsch nach 150 Metern und 5 Minuten Kundgebung vorzeitig abgebrochen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben allerdings gezeigt, dass es stark von dem kooperativen Verhalten der Polizei abhängt, wie solche Blockadesituationen ablaufen. Um einer rückläufigen Entwicklung entgegenzuwirken muss die Bedeutung der Demobeobachtung in diesem Kontext anerkannt werden. Deshalb fordern wir die offizielle Anerkennung der unabhängigen Demobeobachtung durch das Innenministerium.

 

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