| Antragsteller/innen: | Robert Habeck (KV Schleswig-Flensburg) u.a. |
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| Gegenstand: | Sozialpolitik |
| Anmerkungen: |
Grundsicherung und Grundeinkommen zusammen denken
Nach dem Urteil des BVG ist die Debatte über die Höhe des SGBII Geldes und seines Systems voll entbrannt. Der Landesverband Schleswig-Holstein spricht sich dafür aus
- Dass alle Menschen einen individuellen Anspruch auf Grundsicherung haben. Ehegattensplitting, kostenlose Mitversicherung von PartnerInnen und Bedarfsgemeinschaften passen nicht mehr in eine emanzipierte Gesellschaft. Die Berechnungen für Kinder sind vor allem anderen entlang ihrer realen Bedürfnisse durchzuführen. Dabei soll das Kind Träger eines eigenen Rechtsanspruches sein, unabhängig davon, in welcher Familienform es lebt.
- Dass die Höhe der jetzigen Transferzahlungen dem aktuellen Bedarf angepasst wird. Gemäß dem Leitsatz des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" muss die Höhe der Grundsicherung dem soziokulturellen Existenzminimum entsprechen. Wir orientieren uns mit unserem Modell an den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) und fordern einen Regelsatz von 420 Euro für Erwachsene.
- Dass das System der Leistungen für Kinder vom Kopf auf die Füße gestellt wird. Die unterschiedlichen Leistungen – Kindergeld, Steuerfreibeträge, SGB II-Satz – sind unlogisch und ungerecht. Wir sprechen uns dafür aus, alle bisherigen Leistungen zu einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung zusammenzufassen, welche für alle Kinder gleich hoch ist und entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern besteuert wird. Damit dreht sich das heute ungerechte Verhältnis der Familienförderung um: Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bekommen mehr, Familien mit hohem Einkommen weniger. Die Kindergrundsicherung muss das soziokulturelle Existenzminimum abdecken und somit ca. 330,- umfassen.
- Dass individuelle Leistungen zur Sicherstellung der Existenzsicherung für Kinder nicht gegen den notwendigen Ausbau der Infrastruktur ausgespielt werden dürfen. Wir betonen, dass eine gute institutionelle Versorgung mit gesunden Mahlzeiten und Freizeitangeboten ein Teil dieser Existenzsicherung abdecken kann. Das muss aber für alle Kinder gelten: Ein System, welches wohlhabenden Eltern hohe Steuerfreibeträge ermöglicht und armen Eltern Gutscheine aushändigt wäre verantwortungslos und diskriminierend.
- Dass es keine Lösung ist, wieder zu einem reinen bedarfsgeprüften System zurückzukehren. Die Pauschalisierung der Sätze soll weitestgehend erhalten bleiben. Einzelbedarfsprüfungen sollen die Ausnahme sein, ausdrücklich aber möglich. Kosten für Wohnung sind regional zu ermitteln.
- Dass es ein Sozialsystem gibt, welches beides leistet: Sicherheit für die jeweiligen Lebens- und Arbeitsverhältnisse und gleichzeitig einen Anreiz, mit Arbeit auch Geld zu verdienen. Wir unterstreichen, dass Erwerbsarbeit und Einkommen für die Integration der Bevölkerung ein entscheidender Faktor sind. Gleichzeitig erkennen wir, dass Menschen heute schon längst nicht mehr nach den klassischen Mustern der Erwerbsarbeit tätig sind. Sie wollen lebenslang lernen, sie wollen Beruf und Familie vereinbaren, sie sind mobiler und das Internet schafft neue Formen der Existenzgründung und der Selbständigkeit.
- Dass das Lohnabstandsgebot erfüllt sein muss. Deshalb bestätigen wir unseren Landesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 2008, von branchenspezifischen Mindestlöhnen ein, die durch einen allgemeinen,flächendeckenden und gesetzlich verankerten Mindestlohn ergänzt werden sollen, als unterstezulässige Entlohnungsgrenze. Der Mindestlohn soll mittelfristig so hoch sein, dass der Nettolohn zumindest bei Vollzeiterwerbstätigkeit deutlich über der Armutsgrenze einesAlleinstehenden liegt.
- Die Umstellung des Steuersystems auf eine negative Einkommenssteuer weiter verfolgt werden soll. Wir fordern den Bundesverband und die Bundestagsfraktion auf, ein Konzept dafür zu erarbeiten und es wissenschaftlich prüfen zu lassen. Die negative Einkommenssteuer ist eine systematische Möglichkeit, dass sich Arbeitsaufnahme und Erwerbsarbeit lohnen.
- Dass das Modell eines Grundeinkommens in Schleswig-Holstein erprobt wird. Ziel ist es, die konkreten gesellschaftlichen Folgen zu analysieren und eine neue Form der sozialen Sicherung zu erforschen. Wir schlagen vor, 1000 Menschen, von denen mindestens 80% erwerbstätig sind, auf freiwilliger Basis zu ermöglichen, sich für das Modell des Grundeinkommens zu entscheiden. Damit würden sie für einen Zeitraum von 5 Jahren ohne Bedarfsprüfung 500,- monatlich erhalten (zu den genauen Bedingungen siehe Parteitagsbeschluss von 2007) und müssten im Gegenzug auf jeden selbst hinzuverdienten Euro ca 30 % Steuern zahlen. Dieses Modellprojekt würde wissenschaftliche begleitet und ausgewertet. Durchführen soll dieses Modell das Bundesarbeitsministerium.
Begründung
Der Landesverband Schleswig-Holstein hat sich 2007 intensiv mit dem Themenkomplex Grundsicherung versus Grundeinkommen beschäftigt. Mit einer knappen Mehrheit votierte der Parteitag für ein Grundeinkommensmodell, das als Kernelement eine Umstellung auf eine negative Einkommenssteuer mit einem garantierten Grundbetrag von 500 Euro vorsah. Seitdem ist die Diskussion in der Partei – mit dem Kompromiss-Beschluss des Parteitags von Nürnberg -, in der Gesellschaft – mit dem Urteil des BVG – und in den Köpfen weiter gegangen. Wir sehen einerseits, dass die schlichte Opposition "Institutionen" versus "Transferleistungen" nicht fruchtbar ist, denn wir brauchen beides, um Gerechtigkeit in der Gesellschaft durchzusetzen, zum anderen, dass ein Fundamentalentwurf größere Umsetzungsschwierigkeiten bedeutet, als ein Vorgehen in kleinen Schritten. Wir betonen, dass unterschiedliche Lebenssituationen Ansprüche auf unabweisbare Sonderbedarfe bedeuten. Nicht zuletzt sehen wir, dass die gefühlte Gerechtigkeit ein gesellschaftliches Faktum darstellt, dass wir nicht ignorieren können. Dieser Beschluss trägt all dem Rechnung. Er folg dem BVG-Urteil und fordert eine nachvollziehbare Ableitung des Existenzminimums, das nicht nur ein physisches, sondern um ein soziokulturelles, also Teilhabe ermöglichendes Existenzminimum sein muss und nutzt die Möglichkeit, dass auf einer Pauschalierung des Sockels aufstockende besondere Leistungen möglich sind. Nicht zuletzt aber sind wir zu ungeduldig, um in weiteren Theoriedebatten zu verharren. Wir wollen reale Gerechtigkeit und keine abstrakte. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt erste Schritte unternommen werden.
Robert Habeck, KV Schleswig-Fl
Monika Heinold, KV Kiel
Marret Bohn, KV Rendsburg-Eck
Eka von Kalben, KV Pinneberg
Rasmus Andresen, KV Flensburg
Anke Erdmann, KV Kiel