
Wahlrecht muss zügig geändert werden
Zur Diskussion über die Legitimität der neuen Landesregierung erklären die Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen und Robert Habeck:
Die designierte Landesregierung von CDU und FDP vertritt nicht die Mehrheit der Bevölkerung. Ihre juristische Legitimation steht auf tönernen Füßen.
Wir Grüne haben im letzten Jahr auf eine Wahlrechtsreform gedrungen, um das Problem zu lösen, bevor es entsteht. Sehenden Auges und aus Selbstüberschätzung haben CDU und SPD das Land in eine verfassungsrechtlich problematische Situation gebracht. Nach wie vor legen wir das Wahlrecht anders aus als die Landeswahlleiterin, deshalb werden wir im Wahlausschuss dieser Auslegung nicht zustimmen.
Als Partei werden wir nicht klagen, sondern die Rolle der Opposition kraftvoll und kreativ ausfüllen. Wir gehen aber davon aus, dass es Klagen von Einzelpersonen gegen dieses Ergebnis geben wird.
Zwingend notwendig ist jetzt eine zügige Änderung des Wahlrechts:
1. Zukünftig müssen alle Überhangmandate ausgeglichen werden, damit sich der Wählerwille im Parlament wieder spiegelt und die Sitzverteilung dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
2. Die Zahl der Wahlkreise muss deutlich reduziert werden, damit das Parlament in der Regel die in der Verfassung vorgesehene Anzahl von 69 Abgeordneten nicht überschreitet.
3. Das demokratisch verzerrende Zählverfahren nach d'Hondt muss durch Sainte Laguë/Schepers ersetzt werden.
Bisher hat auch die FDP eine Änderung des Wahlrechts angemahnt. Sie darf sich jetzt nicht in koalitionäre Sippenhaft nehmen lassen.
Landesverband Schleswig-Holstein
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Claudia Jacob
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